Die Handelspartner der ZIN
In der Züchtungsinitiative Niederelbe haben sich Obsterzeuger und Handelspartner zusammengefunden.
Inhalt:
Aufgaben der Handelspartner
Neue Sorten der ZIN werden vorrangig von ZIN-Mitgliedern produziert, Nicht-ZIN-Mitglieder können erst dann ZIN-Sorten pflanzen wenn die ZIN-KG-Versammlung dies so beschließt. Die Vermarktung sollte ebenfalls kanalisiert werden. Nur bei gesteuerter Vermarktung können die potentiellen Vorteile, die eine neue Sorte mitbringt, auch alle genutzt werden.
Die ZIN-Handelspartner verfolgen genau dieses Ziel. Sie verfügen sowohl über die erforderliche Logistik als auch über profunde Kenntnisse am Markt. Diese gebündelte Kraft erst wird es den neu geschaffenen Sorten ermöglichen, ihren Anteil am Markt zu erlangen und zu halten.
Wird eine neue Sorte herausgegeben, dann wird über die Anbau- und Vermarktungsrichtlinien ein Plan aufgestellt, wie die Sorte produziert und im Markt platziert werden kann. Das wird für die Handelspartner dann auch einen hohen finanziellen Aufwand bedeuten. Denn ein neues Produkt muss aktiv in den Markt hineingebracht werden.
Anbau- und Vermarktungsrichtlinien (AVR)
Eine eigene Sorte zu besitzen bedeutet die Chance, ein hochwertiges Produkt im Markt zu platzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sowohl in der Produktion als auch im Absatz Regeln eingehalten werden.
In der Industrie ist oft nur ein Produzent vorhanden. Dieser ist im Idealfall auch der einzige Anbieter seines Produktes. Er kann daher sowohl die Produktion als auch den Absatz zentral steuern.
In der Apfelproduktion ist das anders. Eine Gruppe von Produzenten arbeitet mit einer Gruppe von Händlern zusammen. Sie verfolgen jedoch das gleiche Ziel wie die Industrie mit ihren Produkten.
Von daher müssen die Beteiligten sich selbst Regeln auferlegen, um die Ziele zu erreichen:
Bezug von Bäumen
Bäume von ZIN-Sorten können nur von der Vertragsbaumschule CAROLUS bezogen werden. Die ZIN stellt in den Verträgen mit dieser Baumschule sicher, dass die Baumpreise vergleichbar mit denen gängiger Sorten und vergleichbarer Qualitäten liegen.
Weiterhin stellt die Baumschule CAROLUS in Zusammenarbeit mit der ZIN sicher, dass die Bäume den höchsten Standards bei der Virusfreiheit entsprechen und frei von Krankheiten sind.
Pflanzung
Die ZIN kann Untergrenzen bei der Menge der zu pflanzenden Bäume einer Sorte festlegen und kann ein Anbaukataster führen. Sind nicht genügend Bäume einer Sorte verfügbar, dann können für eine Übergangszeit Obergrenzen bei der Baumzahl festgelegt werden, um allen ZIN-Mitgliedern die Pflanzung zu ermöglichen. Nicht-ZIN-Mitglieder können nach Beschluss der KG-Versammlung auch ZIN-Sorten pflanzen, müssen hier jedoch Baumlizenzen zahlen.
Produktion
Durch Anbaurichtlinien kann die ZIN einen Mindest-Standard bzgl. des Anbaus der ZIN-Sorten festlegen. Es kann z.B. ein frühester Ernte-Termin, abhängig vom aktuellen Produktionsjahr und von der Lage, festgelegt werden, um die zu frühe Ernte unreifer Früchte zu verhindern. Weiterhin kann es Mindestanforderungen an den Zuckergehalt und an die Fruchtgrösse geben. Im Frühjahr können Untergrenzen z.B. bei der Fruchtfleischfestigkeit dafür sorgen, dass nur fachgerecht gelagerte Früchte in den Handel gelangen.
Werbung/Verkaufsförderung
Solange die Züchtung einer Sorte läuft, haben die Handelspartner relativ geringe Aufwendungen; sie sind „einfache“ ZIN-Mitglieder ohne erhöhten Beitrag. Wird eine neue Sorte herausgegeben, dann ändert sich das Bild: Die ZIN wird mit den Handelspartnern einen Marketing-Plan erarbeiten. Und dieser bedeutet für die Partner aus dem Handel dann deutlich höheren Aufwand. Denn sie werden einen großen Anteil der dafür notwendigen Aufwendungen tragen.
Durch gezieltes Marketing und kanalisierten Absatz können wir dafür sorgen, dass der Erzeugerpreis unserer Sorten nicht unter Druck gerät.
Handelsmarke
Jede ZIN-Sorte erhält Sortenschutz und damit einen Sortennamen. Und viele werden zusätzlich eine Handelsmarkennamen bekommen. Alle Früchte der Handelsklasse I werden dann unter der Handelsmarke vermarktet. Das bewirkt ein einheitliches Auftreten mit einem eingängigen Namen und einen deutlich verbesserten rechtlichen Schutz bei missbräuchlichem Anbau oder unrechtmäßiger Vermarktung der ZIN-Sorten.
Während der Sortenschutz nach 20 Jahren ausläuft, bleibt die Marke erhalten. Ist der Name bekannt, dann kann auch ein anderes Produkt unter dem gleichen Markennamen vermarktet werden. Die ZIN kann so z.B. verbesserte Selektionen der gleichen Sorte in den Markt bringen ohne neuen Aufwand; der Verbraucher greift zum für ihn bekannten Produkt bzw. zur bekannten Marke.
Die ZIN wird Regelungen schaffen, die Qualitäten unterhalb der Premium-Qualität angemessen vermarkten zu können.
Direktvermarktung
Viele neue Sorten ermöglichen keine Direktvermarktung oder nur die Vermarktung der Handelsklasse II. Die ZIN hat sehr viele Direktvermarkter in ihren Reihen. Es ist ein erklärtes Ziel, mit den neuen Sorten auch diese Vermarktungsschiene zu stützen.
ZIN-Sorten werden daher in der Regel auch für Direktvermarktung zugelassen sein. Besteht hier doch die Möglichkeit, sehr wertvolle Informationen über die Reaktion der Verbraucher zu gewinnen. Eine Sorte, die sich bei der Direktvermarktung bewährt, hat Zukunft!
Es steht jedem Wiederverkäufer frei, ZIN-Sorten von den ZIN-Handelspartnern zu erwerben, um diese dann ebenfalls anbieten zu können. Dies wird natürlich zu wesentlich höheren Preisen erfolgen als beim Erzeuger.
Die ZIN kann in ihren Anbau- und Vermarktungsrichtlinien festlegen, dass auch für die Direktvermarktung der ZIN-Sorten der Handelsname verwendet werden muss, um den Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Weiterhin können diese Richtlinien die Verpackung und Aufmachung der ZIN-Sorten bei der Direktvermarktung festlegen.
Vermarktung über die Handelsschiene
Die Vermarktung der ZIN-Sorten erfolgt über die autorisierten ZIN-Handelspartner. Ein Erzeuger, der ZIN-Mitglied ist, dessen Vermarktung jedoch über andere Handelspartner oder Erzeuger-Organisationen erfolgt, kann von dort eine Freistellung für die Menge der ZIN-Produktion erhalten.
Dann vermarktet er seine Früchte wie gewohnt weiter. Lediglich die ZIN-Sorten werden von einem autorisierten ZIN-Handelspartner übernommen. Die Abrechnung erfolgt dann durch diesen Handelspartner oder aber wie gewohnt z.B. durch die bisherige Erzeuger-Organisation, für die dann diese Früchte lediglich ein „durchlaufender Posten “ sind. Dieses Verfahren wird bereits dort angewandt, wo z.B. Clubsorten außerhalb der eigenen Vermarktungs-Organisation produziert und abgesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Internet:
Bundessortenamt
Europäisches Sortenschutzamt |